Gut gerüstet? Dieses Programm hilft Ihnen, die notwendige Zahl der Feuerlöscher zu ermitteln, die nach den gesetzlichen Vorgaben im Betrieb bereit gestellt werden müssen.Grundlage für die Berechnung ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnungsmodul Feuerlöscher 1. Schritt – Ermittlung der vorhandenen Brandklassen Feuerlöscher und Löschmittel müssen zum Löschen für die im Betrieb vorhandenen Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren Brandklassen geeignet sein. Die Eignung für eine oder mehrere Brandklassen ist auf dem Feuerlöscher mit den dafür geltenden Piktogrammen angegeben. Brandklasse A: Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter GlutbildungBeispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden StoffenBeispiele: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin Brandklasse C: Brände von GasenBeispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas(erhöhte Brandgefährdung) Brandklasse D: Brände von MetallenBeispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen(erhöhte Brandgefährdung) Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten(erhöhte Brandgefährdung) 2. Schritt – Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung normale Brandgefährdung erhöhte Brandgefährdung In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ und TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ hingewiesen. Erhöhte Brandgefährdungen können z. B. gegeben sein, wenn: Stoffe mit hoher Entzündbarkeit oder brandfördernden Eigenschaften vorhandensind, die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist, brandgefährliche Arbeiten durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder brandgefährliche Verfahren angewendet werden (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch Selbstentzündung, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeiten oder brennbare Gase. Beispielhafte Aufzählung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhöhter Brandgefährdung Von erhöhter Brandgefährdung kann z. B. in folgenden Betrieben oderBetriebsbereichen ausgegangen werden: 1.Verkauf, Handel, Lagerung Lager mit leicht entzündlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe Speditionslager Lager mit Lacken und Lösungsmitteln Altpapierlager Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager Lagerbereiche für Verpackungsmaterial Lager mit sonstigem brennbaren Material Ausstellungen für Möbel Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt 2.Dienstleistung Kinos, Diskotheken Abfallsammelräume Küchen Beherbergungsbetriebe Theaterbühnen Tank- und Tankfahrzeugreinigung Chemische Reinigung Alten- und Pflegeheime Krankenhäuser 3.Industrie Möbelherstellung, Spanplattenherstellung Webereien, Spinnereien Herstellung von Papier im Trockenbereich Verarbeitung von Papier Getreidemühlen und Futtermittelproduktion Schaumstoff-, Dachpappenherstellung Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte Öl-Härtereien Druckereien Petrolchemische Anlagen Verarbeitung von brennbaren Chemikalien Leder- und Kunststoffverarbeitung Kunststoff-Spritzgießerei Kartonagenherstellung Backwarenfabrik Herstellung von Maschinen und Geräten 4.Handwerk Kfz-Werkstatt Tischlerei/Schreinerei Polsterei Metallverarbeitung Galvanik Vulkanisierung Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung Backbetrieb Elektrowerkstatt Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung:(gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Liegen nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung erhöhte Brandgefährdungen vor, sind neben der Grundausstattung und den Grundanforderungen für die Bereitstellung zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen erforderlich. Über die Grundausstattung hinausgehende zusätzliche Maßnahmen sind z. B.: Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen, um kürzere Eingreifzeiten aufgrund kürzerer Wege sicherzustellen oder einen größeren Löscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz mehrerer Feuerlöscher zu erzielen, Bereitstellung von zusätzlichen Feuerlöscheinrichtungen, z. B. fahrbare Pulverlöscher, fahrbare Kohlendioxidlöscher, Schaumlöschgeräte oder Wandhydranten, die Löschmittel müssen für die Brandklassen der vorhandenen Stoffe geeignet sein, der Einsatz von Löschanlagen oder die Ausrüstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen. Hinweis: Für die Brandklasse F gibt es Feuerlöscher mit folgenden Löschvermögen:5 F, 25 F, 40 F und 75 F (die Zahl steht für die zu löschende Füllmenge der Fritteuse oder des Fettbackgerätes).3. Schritt – Ermittlung der Löschmitteleinheiten (LE) Geben Sie bitte die Größe des zu schützenden Betriebsbereiches in Quadratmetern an: Erforderliche Löschmitteleinheiten (Grundausstattung): Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweilsüber mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. 4. Schritt – Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den Löschmitteleinheiten (LE) In diesem Schritt können Sie errechnen, ob die Anzahl der vorhandenen Feuerlöscher im Betrieb die geforderten LE abdeckt. Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben siefür die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist derniedrigere Wert anzusetzen. Löschmitteleinheiten LE und Feuerlöscherarten nach DIN EN 3 Geben Sie die Zahl der jeweiligen Feuerlöscher an. Tragen Sie in die Tabelle die Anzahl der gewünschten Feuerlöscher ein. Beispiel 1: Um 10 LE abzudecken, kann ein Feuerlöscher 34A zum Einsatz kommen. Beispiel 2: Um 42 LE abzudecken, können 7 Feuerlöscher 21A 113B zum Einsatz kommen. Löschvermögen LE Anzahl Brandklasse A Brandklasse B 6 21 A 113 B 9 27 A 144 B 10 34 A 12 43 A 183 B 15 55 A 233 B So viele Löschmitteleinheiten sind bisher abgedeckt: Sie müssen noch Löschmitteleinheiten abdecken. Bitte beachten Sie: In jedem Geschoss ist mindestens ein Feuerlöscher bereit zu stellen.