Ich biete folgende Schulungen an:

  • Sicherheitsbeauftragte(r)
  • Diisoyanate / Isocyanate PU Schulungen
  • Unterweisungen für alle Branchen
  • Brandschutz

– Online-Schulung –
– Inhouse-Schulung –

Sicherheitsbeauftragte(r)

In § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.

Besonderheit Kindergärten:
In Kindertageseinrichtungen sind die betreuten Kinder nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII als Versicherte anzusehen. Deshalb sind sie bei der Bestimmung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten als „Beschäftigte“ zu werten.

– Online-Schulung –
– Inhouse-Schulung –

Diisoyanate / Isocyanate PU Schulungen

Die Europäische Union hat im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) die Regeln beim Umgang mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, ausgeweitet. Unter anderem müssen Handwerk und Industrie bis zum 24. August 2023 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen, die mit Polyurethan arbeiten.

Polyurethan kommt in Klebstoffen, Schäumen, Lacken, Harzen, Beschichtungs- und Dichtstoffen vor. Die Chemikalien Isocyanate oder Diisocyanate sind Grundbausteine für Polyurethan (PU). In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als krebsverdächtig und gesundheitsbelastend. Wenn sie unsachgemäß angewendet werden, können sie zu Atemwegs- und Hauterkrankungen führen. Die Europäische Kommission hat deswegen in einem gesonderten Beschluss zur Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass künftig Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration über 0,1 Prozent schulungspflichtig sind. Sie finden auf dem Produkt den Hinweis: „Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich.“

– Online-Schulung –
– Inhouse-Schulung –

Unterweisungen für alle Branchen

Aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung geht hervor, welche Gefährdungen in Ihrem Betreib vorliegen. Daraus resultieren die Themen der jährlichen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Falls Sie unsicher sind berate ich Sie gerne.

– Online-Schulung / praktische Schulung –
– Inhouse-Schulung –

Brandschutzhelfer

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Betrieb ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt spezifische Vorschriften, die Arbeitgeber dazu verpflichten, Brandschutzhelfer zu benennen und sicherzustellen, dass sie über die notwendige Schulung und Ausbildung verfügen. So geben es zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vor.
Laut dieser Vorschriften müssen mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese Mindestanforderungen gilt für eine normale Brandgefährdung. Wenn jedoch eine erhöhte Brandgefahr vorliegt oder die Arbeitszeiten in Schichten aufgeteilt oder saisonabhängig sind, muss der Arbeitgeber eine höhere Anzahl an Mitarbeitenden ausbilden lassen.

Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung:

  1. Verkauf, Handel, Lagerung
    Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle, Speditionslager, Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe, Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien. Möbelausstellungen, Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte
  2. Dienstleistung
    Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser, Werkstätten, Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Tank- und Tankfahrzeugreinigung, Wäschereien, Abfallsammelräume
  3. Industrie
    Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc., Weberei, Spinnerei, Werkstätten, Metallverarbeitung, Verarbeitung von brennbaren Chemikalien, Produktion von Maschinen und Geräten

    Zusätzlich zur theoretischen Ausbildung sieht der Gesetzgeber vor, Brandschutzhelfer auch praktisch, in Form einer Löschübung auszubilden.

    Eine Auffrischung der Ausbildung soll alle 3-5 Jahre erfolgen.

    Die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung sind eine lohnende Investition und verhindern in vielen Fällen unerwünschte Folgekosten, denn viele Versicherer übernehmen im Brandfall keine Kosten, wenn keine zertifizierte Brandschutzhelfer-Ausbildung erfolgt ist bzw. zu wenige Mitarbeiter über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Ebenso ist es auch Teil der regelmäßigen Kontrollen der Aufsichtsbehörden der Bundesländer, ob Betriebe über ausreichend Brandschutzhelfer verfügen.

    Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
    Telefon 0173 – 51 24 536