SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatorin

Auf Baustellen liegt ein sehr hohes Gefährdungsrisiko vor. Unterschiedlichste Gewerke arbeiten in der Regel, ohne größere Absprachen, mit den verschiedensten Maschinen, Geräten und Werkstoffen auf engstem Raum miteinander.

Um den steigenden Unfallzahlen am Bau entgegenzuwirken, wurde 1998 die Baustellen-Verordnung (BaustellV) in Kraft gesetzt.

Durch die Baustellenverordnung wird der Bauherr in den Kreis der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz mit einbezogen. Er ist für die Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung verantwortlich.

Die Beauftragung von „Fachfirmen“ befreit den Bauherrn nicht von dieser Verantwortung. Das kann nur eine gute Sicherheits-Koordination erreichen.

Daher muss laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden,
wenn die Baustellen länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt werden, egal ob ungefährliche oder gefährliche Tätigkeiten ausgeführt werden oder 500 Personentage (ein Personentag umfasst die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht) mit oder ohne gefährlichen Arbeiten.

Der SiGeKo erstellt unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne für die Arbeit auf der Baustelle und überprüft deren Einhaltung während des laufenden Bauvorhabens.
Wenn man vorsätzlich den SiGeKo nicht bestellt, ist das sogar eine Straftat – wenn dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet ist. Geahndet wird das nach § 26 Arbeitsschutzgesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Gerne übernehme ich für Sie als Bauherr die Koordination sowie alle Leistungen gemäß Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase. Ich verfüge über alle Qualifikationen gemäß RAB 30.

Meine Kompetenz als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatorin (SiGeKo) stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung um Ihr Bauvorhaben sicher abzuwickeln.

Meine Leistungen im Detail:

  • Koordination der beteiligten Firmen am Bauvorhaben in der Planungs-und Ausführungsphase
  • Erstellen von Vorankündigungen und Versand an die zuständige Behörde
  • Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß BaustellV
  • Vor-Ort-Betreuung
  • Baustellenbegehungen
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Erstellen von Baustellenordnungen

Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Telefon 0173 – 51 24 536